Kündigung, Nebenkosten oder Mängel: In 60 Sekunden schildern Sie Ihre Situation — wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.
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3 Standorte · bundesweite Vertretung
Vermieter, Hausverwaltungen und Fristen warten nicht. Wer früh reagiert, hat mehr Handlungsspielraum.
Für den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung haben Sie zwölf Monate, auf eine Kündigung müssen Sie oft binnen Tagen reagieren. Verstreicht die Frist, wird aus einem lösbaren Fall schnell ein teurer.
Kündigungen, Mieterhöhungen und Abrechnungen scheitern oft an Formfehlern. Wir prüfen, ob das Schreiben überhaupt wirksam ist, bevor Sie reagieren oder zahlen.
Mängelanzeigen, Übergabeprotokolle und Schriftverkehr entscheiden den Fall. Dokumentieren Sie früh — und sagen Sie gegenüber der Gegenseite nicht mehr als nötig.
Thema wählen, zwei Fragen beantworten, Kontaktdaten hinterlassen. Zwei Minuten, ohne Anmeldung.
Ein Rechtsanwalt prüft Ihre Angaben und meldet sich mit einer ersten Einordnung — inklusive Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wir besprechen die möglichen Schritte und die Kosten, bevor ein Mandat erteilt wird.
Ausführlich zu den Themen, die im Mietverhältnis am häufigsten vorkommen.
Eine Kündigung des Vermieters ist nur mit gesetzlichem Grund wirksam — häufig Eigenbedarf. Sie muss die Person, für die der Bedarf besteht, und die Gründe konkret benennen; Formfehler machen sie unwirksam. Als Mieter prüfen wir die Wirksamkeit und ob Härtegründe (Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum) einen Widerspruch tragen. Vermieter unterstützen wir bei der rechtssicheren Formulierung. Auf eine Kündigung müssen Sie fristgerecht reagieren — je früher, desto mehr Handlungsspielraum.
Die Betriebskostenabrechnung muss Ihnen binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen; danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Für den Widerspruch haben Sie ab Zugang zwölf Monate Zeit. Wir prüfen umlagefähige Positionen, den Verteilerschlüssel, die Abrechnungsfrist und rechnerische Fehler — nicht selten sind Abrechnungen ganz oder teilweise fehlerhaft. Bei berechtigten Einwänden legen wir form- und fristgerecht Widerspruch ein.
Bei erheblichen Mängeln der Mietsache — Feuchtigkeit, Schimmel, Heizungsausfall, Lärm — ist die Miete kraft Gesetzes gemindert. Entscheidend sind eine ordnungsgemäße Mängelanzeige und die richtige Minderungshöhe; wird zu viel gemindert, drohen Kündigung und Nachzahlung. Wir bewerten den Mangel, bestimmen eine vertretbare Minderungsquote und setzen Beseitigung, Minderung oder Schadensersatz durch. Auf Vermieterseite prüfen wir, ob die Minderung überhaupt berechtigt ist.
Scheitert eine außergerichtliche Einigung, folgt die Räumungsklage. Für Mieter geht es darum, unwirksame Kündigungen abzuwehren, Räumungsfristen zu erwirken oder Härtefälle geltend zu machen; für Vermieter um die zügige, rechtssichere Durchsetzung. Räumen darf nur der Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Titels — eine eigenmächtige Aussperrung ist verboten. Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren, von der Klage bis zur Vollstreckung oder deren Abwehr.
Die Mietkaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten und ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Nach dem Auszug darf der Vermieter sie für eine angemessene Prüffrist einbehalten, muss dann aber abrechnen; unberechtigte Einbehalte für normale Abnutzung oder verjährte Ansprüche sind häufig. Wir setzen die Rückzahlung durch — und prüfen auf Vermieterseite, welche Ansprüche (Schäden, offene Miete, Nebenkosten) berechtigt verrechnet werden dürfen.
Viele Streitigkeiten entstehen aus unklaren oder unwirksamen Klauseln — zu Schönheitsreparaturen, Staffel- und Indexmiete, Kleinreparaturen oder Kündigungsverzicht. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg, oft zulasten der Partei, die sie gestellt hat. Vor der Unterschrift prüfen wir den Vertrag auf Fallstricke; bei bestehenden Verträgen klären wir, welche Regelungen tatsächlich gelten. Für Vermieter gestalten wir rechtssichere Verträge, die im Streitfall Bestand haben.
Rechtsanwalt & Partner
Persönliche Fallbetreuung von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Rechtsanwalt & Partner
Vertretung gegenüber Vermietern, Mietern, Hausverwaltungen und Gerichten — in München, Landshut und Berlin.
Rechtsanwalt
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Wohn- und Gewerbemietrecht — für Mieter wie Vermieter.
Kosten & Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung: Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie. Besteht Deckung, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ohne Rechtsschutz: Sie erhalten vor Mandatserteilung eine klare Aussage zum Kostenrahmen. Ohne Ihre Zustimmung entsteht kein Mandat.
Streitwert & Kosten: Im Mietrecht richten sich die Kosten meist nach dem Streitwert. Wir schätzen den Kostenrahmen vorab ein — damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
In einer Erstberatung klären wir Ihr Anliegen und zeigen Ihnen mögliche Schritte auf. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir gerne die Kostenübernahme für Sie.
Im Mietrecht gelten enge Fristen, etwa für Widersprüche gegen Nebenkostenabrechnungen oder für die Reaktion auf eine Kündigung. Wenden Sie sich frühzeitig an uns, damit keine Frist ungenutzt verstreicht.
Bei erheblichen Mängeln der Mietsache kann die Miete gemindert werden. Wir prüfen, in welcher Höhe eine Minderung gerechtfertigt ist und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Vermieter oder Mieter durch.
Nebenkostenabrechnungen enthalten häufig Fehler. Wir prüfen die Abrechnung für Sie und legen bei Bedarf form- und fristgerecht Widerspruch ein.
Eine Eigenbedarfskündigung muss strengen formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Wir prüfen für Mieter die Wirksamkeit der Kündigung und beraten Vermieter bei der rechtssicheren Formulierung.
Scheitert eine außergerichtliche Einigung, vertreten wir Sie konsequent im Räumungsverfahren – sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr einer Räumungsklage.
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten aus ganz Deutschland. Beratungsgespräche führen wir persönlich in München, Landshut und Berlin sowie telefonisch und per Videokonferenz.
Ob als Mieter oder Vermieter — schildern Sie uns Ihre Situation in 60 Sekunden oder rufen Sie an. Beides ist unverbindlich.