Ärger im Straßenverkehr? Schildern Sie uns Ihren Fall.

Bußgeldbescheid, Unfall oder Führerschein weg: In 60 Sekunden schildern Sie Ihre Situation — wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.

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3 Standorte · bundesweite Vertretung

Schritt 1 von 3

In diesen Fällen zählt jeder Tag

Behörden und Versicherungen arbeiten mit Fristen und eigenen Interessen. Wer früh reagiert, hat mehr Handlungsspielraum.

Fristen

Zwei Wochen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Ist die Frist abgelaufen, wird der Bescheid rechtskräftig — mit Punkten, Fahrverbot und Eintrag.

Beweise

Messprotokolle, Rohmessdaten, Unfallspuren und Gutachten lassen sich nur zeitnah sichern. Über die Akteneinsicht sehen wir, worauf sich der Vorwurf tatsächlich stützt.

Aussagen

Was gegenüber Polizei, Behörde oder Versicherung gesagt wird, lässt sich später kaum korrigieren. Zur Sache müssen Sie sich nicht sofort äußern.

In drei Schritten zur Einschätzung

1

Fall schildern

Thema wählen, zwei Fragen beantworten, Kontaktdaten hinterlassen. Zwei Minuten, ohne Anmeldung.

2

Erste Einschätzung

Ein Rechtsanwalt prüft Ihre Angaben und meldet sich mit einer ersten Einordnung — inklusive Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

3

Vorgehen abstimmen

Wir besprechen die möglichen Schritte und die Kosten, bevor ein Mandat erteilt wird.

Was wir konkret für Sie tun

Ausführlich zu den Themen, die im Straßenverkehr am häufigsten vorkommen.

Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob die Messung verwertbar ist: Messverfahren, Eichung und Schulung des Messpersonals, Aufbau des Geräts, Rohmessdaten und Toleranzabzüge. Ergeben sich Zweifel, greifen wir den Bescheid an — häufig geht es dabei nicht nur um das Bußgeld, sondern um Punkte und ein drohendes Fahrverbot. Auch beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache nicht.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschlepp- und Gutachterkosten sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld. Die gegnerische Versicherung reguliert erfahrungsgemäß nicht immer vollständig: Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen, Verweis auf günstigere Werkstätten oder Streit über die Schuldquote sind die Regel. Wir übernehmen die Korrespondenz und rechnen ab — bei klarer Haftung trägt die Gegenseite auch die Anwaltskosten.

Ob der Führerschein weg ist oder ein Fahrverbot droht, macht rechtlich einen großen Unterschied. Beim Fahrverbot lässt sich in Härtefällen — etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust — über eine Erhöhung des Bußgelds verhandeln. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis geht es um die Wiedererteilung, häufig verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Wir ordnen ein, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist, und begleiten das Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.

Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeldverfahren, ab 1,1 Promille ein Strafverfahren wegen absoluter Fahruntüchtigkeit; relative Fahruntüchtigkeit kann schon deutlich früher vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Entscheidend sind Verfahrensfragen: Wie kam es zur Kontrolle, wurde die Blutentnahme korrekt angeordnet und durchgeführt, ist die Belehrung erfolgt. Äußern Sie sich zur Sache erst nach anwaltlicher Beratung — die Akteneinsicht zeigt, was der Behörde tatsächlich vorliegt.

Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort trifft oft Menschen, die einen Schaden gar nicht bemerkt haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe steht regelmäßig die Fahrerlaubnis im Raum. Ähnliches gilt bei Nötigung, verbotenen Kraftfahrzeugrennen oder Gefährdung des Straßenverkehrs. In all diesen Verfahren ist der erste Schritt immer derselbe: keine Angaben zur Sache, Akteneinsicht, dann Verteidigungsstrategie.

Mangel am gekauften Fahrzeug, Streit über Rückabwicklung, Leasingrückgabe mit überzogenen Minderwertgutachten oder eine Rechnung, die mit dem Kostenvoranschlag wenig zu tun hat: Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie außergerichtlich und gerichtlich durch.

Sie sprechen direkt mit einem Anwalt

Andreas Hauke

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Persönliche Fallbetreuung von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

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Christoph Alexander Hülso

Rechtsanwalt & Partner

Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Versicherungen — in München, Landshut und Berlin.

Kosten & Rechtsschutz

Was auf Sie zukommt — vorher, nicht nachher

Rechtsschutzversicherung: Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie. Besteht Deckung, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ohne Rechtsschutz: Sie erhalten vor Mandatserteilung eine klare Aussage zum Kostenrahmen. Ohne Ihre Zustimmung entsteht kein Mandat.

Unverschuldeter Unfall: Bei klarer Haftung trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

In einem Beratungsgespräch klären wir Ihren konkreten Fall und die Erfolgsaussichten. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig, ein späterer Einspruch ist dann nicht mehr möglich.

Ja. Blitzerfotos und Messprotokolle lassen sich häufig auf Fehler bei der Messmethode oder der Kalibrierung prüfen. Ergibt sich ein Zweifel an der Richtigkeit der Messung, kann der Bußgeldbescheid angefochten werden.

Bei Alkohol am Steuer drohen je nach Promillewert Bußgeld, Fahrverbot, Punkte oder Führerscheinentzug bis hin zu einem Strafverfahren. Bereits ab 0,5 Promille können empfindliche Sanktionen greifen, ab 1,1 Promille liegt regelmäßig eine Straftat vor.

Nach Ablauf der Sperrfrist ist häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten sowie ab acht Punkten im Fahreignungsregister. Wir bereiten Sie auf das Verfahren vor und begleiten die Neuerteilung.

Sichern Sie die Unfallstelle, versorgen Sie Verletzte und verständigen Sie bei Personenschäden die Polizei. Machen Sie keine Schuldeingeständnisse vor Ort, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und kontaktieren Sie vor der Kommunikation mit Versicherungen einen Anwalt.

Ja, Artz & Partner vertritt Mandanten mit Kanzleisitzen in München, Landshut und Berlin bundesweit im Verkehrsrecht.

Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Möglichkeiten bleiben

Schildern Sie uns Ihre Situation in 60 Sekunden — oder rufen Sie an. Beides ist unverbindlich.