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Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben stellen sich viele Fragen:
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
▪ Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
Wer zahlt die Arztkosten?
Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von uns werden Sie umfassend und kompetent beraten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Sollten Sie bereits in ein Verkehrsunfall als Opfer oder vermeidlicher Schädiger verwickelt sein, so lassen Sie uns nachstehenden Fragebogen zukommen.




 
 
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