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Aus der Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht haben wir ein weiteres besonderes Interesse unserer beruflichen Tätigkeit im Bereich Straf- und Wirtschaftsstrafrecht entwickelt.

Regelmäßig empfiehlt sich, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden „nebenbei“ von einem Polizeibeamten zu einem „Vorfall“ befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihr Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?

Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten, und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Vertrauen Sie hier neben unserer fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf unser Verhandlungsgeschick und unser Durchsetzungsvermögen. Wir können durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.

Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen – vertrauen Sie hier auf unsere gesunde Konfliktfreudigkeit. Nie zu Ihrem Nachteil, aber immer für Sie vorteilhaft werden wir uns für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.


Claudius Artz

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet

Claudius Artz


 


 


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