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Wir beraten und vertreten Sie kompetent im Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Auch das Sozialrecht unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Wir begleiteten Sie durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten. Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit.
Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen zu klären, welche sich befassen mit Erwerbsfähigkeit, teilweiser und voller Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfallrente, private Unfallversicherung, Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld und nach SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege.
Des Weiteren gehört zu unserem Tätigkeitsbereich das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie die Anrechnung des Nachteilsausgleichs wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der KFZ-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa bei der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen. |
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