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Claudius Artz wurde 1972 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur begann er seine Studien der Rechte an den Universitäten Göttingen, München, Salzburg und Mannheim. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen begann Herr Artz seine Referendarzeit am OLG-Bezirk München. Der Jurist, 2004 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Artz korrespondiert auch in Englisch.
Rechtsanwalt Artz kann auf eine erfolgreiche anwaltliche Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange.
Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig.
Aus diesem Grunde werden von Rechtsanwalt Artz unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht. Rechtsanwalt Artz sieht es nicht zu letzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten.
Die anwaltliche Tätigkeit des Juristen ist vielseitig. So auch die Fähigkeiten von Rechtsanwalt Artz. Bekannt ist der Jurist für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Handlungsführung und der durchsetzungsstarken Interessenvertretung.
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