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© 2005-2012 und Anbieter:
Artz
& Partner Rechtsanwälte Steuerberater
Morchfeldstr.
27
68199 Mannheim
Tel.: 0621 / 86 19 52 6
E-Mail: info@artz-partner.de
Umsatzsteuer-ID:
DE 254107272
Rechtsform
Artz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater ist eine
Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des
Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG).
Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim (RgNr:700028).
Vertretungsberechtigt sind,
jeweils einzeln, die Partner im Sinne des PartGG für die Standorte Mannheim,
München und Bürstadt Herr RA Claudius Artz und Stb. Robert Haensel.
Berufsbezeichnung und
zuständige Kammern
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland zugelassen. Der im Büro Mannheim tätige Rechtsanwalt Andreas
Klefenz ist angestellter Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/25340, Der in
den Büros Mannheim, München und Bürstadt tätige Rechtsanwalt Claudius Artz
hat seinen Hauptsitz in München und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer
München, Tal 33, 80331 München, Tel.: 089 / 53 29 44-0.
Herr Robert Haensel ist
nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Steuerberater.
Für Steuerberater ist die Steuerberaterkammer Hessen in Frankfurt,
Gutleutstraße 175 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069
1530020, zuständig.
Alle Rechtsanwälte üben
ihren Beruf nach den Regeln des anwaltlichen Berufsrechts, insbesondere der
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
der
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
der
Fachanwaltsordnung (FAO) sowie
dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
aus. Einen Überblick aller wesentlichen Regelungen finden Sie
auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Der Berufsstand der
Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen
Regelungen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum
Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB),
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Diese können bei der
Steuerberaterkammer Hessen
eingesehen werden.
Verbot der Wahrnehmung
widerstreitender Interessen
Die Wahrnehmung
widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher
Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird
deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche
Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht
auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung gemäß §
73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO bei der regionalen
Rechtsanwaltskammer oder gemäß § 191f BRAO bei der Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden
über die
Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de),
E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Berufshaftpflichtversicherung
ERGO Versicherung, 40198 Düsseldorf |