ARTZ & PARTNER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER

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Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier suchen wir den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig.

Unsere anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Hier ist es unser besonderes Anliegen, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch individuelle Interessen im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.




 

 

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