|
Auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinrechts verfolgen wir vornehmlich arzthaftungsrechtliche Ansprüche nach einem Behandlungsfehler. Wir machen die den Mandanten zustehenden Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche nicht nur vor den Gerichten geltend, sondern betreuen diese auch in den regelmäßig vorgeschalteten Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern.
Neben dem Arzthaftungsrecht sind wir auch im Arztrecht tätig und vertreten die Mandanten insbesondere in Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Zulassungs- und Disziplinarverfahren und beraten über die verschiedenen ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten. |
|
 |
|
 |