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In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil Sie keine andere Wahl mehr haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen, ist dies nicht gerade dabei behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Deshalb sind wir bemüht, Ihnen auf diesen Seiten unseren "Preis" vorzustellen.
Wir bieten unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen. Sprechen Sie uns an und wir vereinbaren eine zweckmäßige Regelung für Sie.
Weitere Gebühren
Des weiteren rechnen wir unsere Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
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