 | Oberlandesgericht Oldenburg - 1 Ws 758/08 - Beschluss vom 05.01.2009 |
| Gerichtliche Weisungen zur Führungsaufsicht müssen aus sich heraus verständlich und bestimmt sein. Dem genügt nicht die an den Verurteilten gerichtete Weisung, mit dem Bewährungshelfer "nach den Regeln des K.U.R.S.-Systems zusammenzuarbeiten" und sich "im Anschluss an das K.U.R.S.-System" mindestens einmal monatlich persönlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden. Dass sich die Abkürzung "K.U.R.S.-System" auf eine Verwaltungsanordnung über den behördlichen Umgang mit einer bestimmten Gruppe aus der Haft entlassener Sexualstraftäter ("Konzeption zum Umgang mit Rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und Sexualstraftäterinnen in Niedersachsen") bezieht, macht insoweit keinen Unterschied.
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 | Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 13 Ta 2377/08 - Beschluss vom 29.12.2008 |
| Im Fall der wiederholten unerlaubten Bildveröffentlichung stellt eine im Vorprozess im Wege des gerichtlichen Vergleichs vereinbarte Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen des Klägers gestellt wird, eine ausreichende Kompensation der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
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 | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 21 ZB 08.470 - Beschluss vom 18.12.2008 |
| 1. Die Einführung und das Bestehen eines berufsständischen Versorgungswerks mit Zwangsmitgliedschaft und Mindestbeiträgen verstößt weder gegen Art. 2 Abs. 1 GG noch gegen Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG (im Anschluss an BVerfG vom 25. Februar 1960 BVerfGE 10, 354 = NJW 1960, 619; BVerfG vom 4. April 1989 NJW 1990, 1653; BVerwG vom 5. Dezember 2000 NJW 2001, 1590 = DVBl 2001, 741).
2. Ein berufsständisches Versorgungswerk kann aus Gründen der wirtschaftlichen Durchführbarkeit einer auf dem Solidaritätsprinzip beruhenden leistungsfähigen kollektiven Versorgung der Mitglieder bei der Normierung von Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtmitgliedschaft Zurückhaltung üben.
3. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, dass die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung in ihrer Satzung keine Befreiungsmöglichkeiten für Berufsangehörige vorsieht, die in fortgeschrittenem Lebensalter die Berufstätigkeit aufnehmen oder bereits anderweitig eine ausreichende Versorgung sichergestellt haben.
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 | Oberlandesgericht Oldenburg - 1 Ws 743/08 - Beschluss vom 18.12.2008 |
| Die auf die Mittellosigkeit des Beschuldigten gestützte Annahme des Gerichts, der eine Entpflichtung des bestellten Verteidigers betreibende Wahlverteidiger beabsichtige letztlich, seinerseits als Pflichtverteidiger bestellt zu werden und so einen sachlich nicht gerechtfertigten Pflichtverteidigerwechsel zu erzwingen, wird nicht allein dadurch ausgeräumt, dass der Wahlverteidiger ohne weitere Erläuterung angibt, bisher sei er für seine Tätigkeit vergütet worden.
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 | Oberlandesgericht Zweibrücken - 4 U 43/07 - Urteil vom 18.12.2008 |
| 1) Der gewerbliche Vermieter einer Arbeitsmaschine, der ein gesondertes Entgelt für eine Maschinenversicherung verlangt, die er tatsächlich nicht abgeschlossen hat, muss in Schadensfall den Mieter so stellen, als wäre eine Maschinenversicherung zu den üblichen Bedingungen eintrittspflichtig.
2) Ein nach den ABMG 92 versicherter Transportschaden liegt vor, wenn eine Arbeitsmaschine (hier eine Hebebühne) fest auf einem LKW montiert ist und das fahrbare Gerät im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall beschädigt wird.
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 | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 10 BV 07.558 - Urteil vom 18.12.2008 |
| Das in Bayern geltende Veranstaltungsmonopol für Sportwetten nach § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV ist mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar.
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 | Oberlandesgericht Düsseldorf - II-8 UF 155/08 - Urteil vom 17.12.2008 |
| Arbeitsgemeinschaften, die gemäß § 44b SGB II i.V.m. § 3 des Ausführungsgesetzes zum zweiten Sozialgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen (AG - SGB II - NRW) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag des kommunalen Trägers mit der Bundesagentur für Arbeit als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet wurden, sind rechtsfähig.
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 | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 12 BV 07.2244 - Urteil vom 17.12.2008 |
| § 13 Abs. 3a BAföG bedarf jedenfalls dann keiner vom Wortlaut der Bestimmung abweichenden verfassungskonformen Auslegung, wenn dem Auszubildenden die Wohnung nicht zu den gleichen - weil günstigeren - Bedingungen zur Verfügung gestellt wird wie einer Person, die nicht in gerader Linie mit dem Wohnungseigentümer verwandt ist.
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 | Oberlandesgericht Celle - 3 U 233/07 - Urteil vom 17.12.2008 |
| Die Bewertung eines Grundstück ist auch dann nach dem Vergleichswertverfahren (und nicht nach dem Ertragswertverfahren) vorzunehmen, wenn der Mieter das Grundstück vorübergehend (§ 95 BGB) mit einer Tankstelle bebaut hat und erhebliche Beträge aus der Vermietung erlöst werden.
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 | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 7 BV 06.3364 - Urteil vom 17.12.2008 |
| Da das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Bayerischer Rundfunk" nicht gilt, hat der obsiegende Widerspruchsführer bei einer Abhilfe im Bereich des Rundfunkgebührenrechts keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm durch die Zuziehung eines Bevollmächtigten entstanden sind.
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 | Oberlandesgericht Stuttgart - 7 W 79/08 - Beschluss vom 16.12.2008 |
| Der mit einem Leistungsantrag verbundene zusätzliche Antrag auf Feststellung, dass der Beklagte dem Kläger aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zu Schadensersatz verpflichtet ist, erhöht den Streitwert regelmäßig nicht.
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 | Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - VerfGH 12/08 - Urteil vom 16.12.2008 |
| 1. Die Einführung des Divisorverfahrens mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers anstelle des Proportionalverfahrens nach Hare/Niemeyer für die Berechnung und Verteilung von Mandaten im Verhältnisausgleich nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz (§ 33 Abs. 2 KWahlG) unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Die in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG geregelte Modifizierung im Berechnungssystem nach Sainte-Laguë/Schepers, wonach Parteien und Wählergruppen bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt bleiben, die nach § 33 Abs. 2 KWahlG nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, bedarf eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes.
3. Beruft sich der nordrhein-westfälische Gesetzgeber zur Rechtfertigung der Modifizierung auf die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen (Rat und Kreistage), gelten die Maßgaben aus dem Urteil des VerfGH NRW vom 6.7.1999 (VerfGH 14/98, 15/98 - 5 v.H.-Sperrklausel) entsprechend.
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 | Oberlandesgericht Oldenburg - Ss 440/08 - Urteil vom 15.12.2008 |
| Die Begründung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 Abs. 1 StGB) kann umso knapper ausfallen, je deutlicher die Vorstrafen, das Vortatverhalten und eine ungünstige Prognose des Angeklagten dafür sprechen, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht.
Auch bei geringem Tatunrecht - hier: bloße Selbstgefährdung durch Besitz einer minimalen Menge Heroin - verstößt eine kurze Freiheitsstrafe nicht gegen das Übermaßverbot, wenn mit weiteren erheblichen Beschaffungsdelikten des hartdrogenabhängigen und nicht therapiewilligen Angeklagten zu rechnen ist.
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 | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 22 B 07.143 - Urteil vom 15.12.2008 |
| 1) Besondere örtliche Situationen in einer Gemeinde können es auch im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtfertigen, eine Abstandsflächensatzung auf eine relativ kleine Fläche (Betriebsgelände im Außenbereich) zu beschränken.
2) Eine die Möglichkeit einer Abweichung eröffnende atypische Fallgestaltung liegt vor, wenn große Teile des von der Nichteinhaltung einer Abstandsfläche betroffenen Nachbargrundstücks unbebaut sind und im Außenbereich sowie zusätzlich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen.
3) Öffentliche Belange des Außenbereichsschutzes stehen der Erteilung einer Abweichung von Abstandsflächenvorschriften nicht entgegen, wenn ihre Beeinträchtigung durch die Erteilung der Abweichung weder hervorgerufen noch wesentlich verschärft wird.
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 | Oberlandesgericht Celle - 11 W 43/08 - Beschluss vom 12.12.2008 |
| Ein Vertrag zur Beauftragung Dritter mit der Arbeitsvermittlung nach § 37 SGB III hat öffentlichrechtliche Rechtsnatur.
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